Verlängerung der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Die 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt über den 30. April hinaus bis zum 28. Mai 2022. Darin wird die bereits zum 24. April 2022 entfallene Testpflicht an Schulen nunmehr aus …