3. Änderung 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Die 3. Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt ab dem 23. Dezember in Kraft und gilt über die Feiertage und den Jahreswechsel hinaus bis 18. Januar 2022. Zu den neuen …