16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Mit der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt ab dem 4. März 2022 der zweite Öffnungsschritt des Bund-Länder-Beschlusses in Kraft. Damit gilt nun in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben das 3-G-Modell anstatt dem bisherigen 2-G-Zugangsmodell. Das heißt, …