1. Änderung der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Mit der geänderten 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes sind grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen bis 2. April 2022 verlängert worden. Kontaktbeschränkungen im Privaten sind aufgehoben und für Veranstaltungen gelten keine Personenobergrenzen mehr. Für …